Medienmanagement-Blog
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Voraussetzungen

Aufgeschlossen, neugierig, phantasievoll, engagiert – das sind Eigenschaften, die Sie und Ihre zukünftigen Kommilitonen mitbringen sollten. Und natürlich ein großes Interesse an Film und Fernsehen.

Um sich für das Filmstudium an der HMS zu qualifizieren, müssen Sie darüber hinaus folgende Voraussetzungen mitbringen:

Allgemeine Voraussetzungen

  • Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Film an der HMS ist ein erster Hochschulabschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule sowie nachgewiesene praktische Erfahrungen durch Tätigkeiten im Bereich Film oder dem Film verwandten Bereichen.
  • Abweichend davon kann (gemäß § 3 Abs. 3 der Prüfungsordnung) zum Master-Studiengang Film zugelassen werden, wer eine fachliche Tätigkeit nachweisen kann, die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem Master-Studiengang Film aufweist und die insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt hat, die für das Filmstudium förderlich sind. Bei der Prüfung der fachlichen Qualifikation sowie der anzurechnenden Kenntnisse und Fähigkeiten werden strenge Maßstäbe angelegt.
  • Bewerberinnen und Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
    Fachspezifische Voraussetzungen (empfohlen)

    • Bewerberinnen und Bewerber für den Fachbereich Drehbuch sollten gute Fähigkeiten im bildhaften, dramatischen Schreiben mitbringen und imstande sein, glaubwürdige Dialoge zu entwickeln. Sie sollten über ein vielfältiges Reservoir an Ideen und Projekten für Spielfilme, Fernsehserien etc. verfügen.
    • Bewerberinnen und Bewerber für den Fachbereich Regie sollten über eine mehrjährige, praktische Erfahrung mit dem Medium Film verfügen. Es ist sehr hilfreich, wenn bereits eigene Kurzfilme mit Spielhandlung im Video- oder Filmformat gedreht wurden. Praktische Erfahrungen bei einer professionellen Spielfilm- oder Fernsehproduktion sind wünschenswert. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über ein vielfältiges Reservoir an Ideen und Projekten für Spielfilme, Fernsehserien etc. verfügen. Vorausgesetzt werden Kenntnisse in Filmgeschichte, Filmästhetik, filmtheoretischen Grundlagen sowie Spielfilmtechnologie.
    • Bewerberinnen und Bewerber für den Fachbereich Produktion sollten über eine mehrjährige, praktische Erfahrung mit dem Medium Film verfügen. Es ist hilfreich, wenn bereits eigene Kurzfilme mit Spielhandlung im Video- oder Filmformat gedreht wurden. Jeder Bewerber sollte mindestens ein Praktikum in einer professionellen Spielfilm- oder Fernsehproduktion absolviert haben. Die Bewerber sollten über ein vielfältiges Reservoir an Ideen und Projekten für Spielfilme, Fernsehserien etc. verfügen. Vorausgesetzt werden Kenntnisse in Filmgeschichte, Filmästhetik, filmtheoretischen Grundlagen, Ökonomie sowie Spielfilmtechnologie.
    • Bewerberinnen und Bewerber für den Fachbereich Kamera müssen mit der Handhabung einer Film- und/oder Videokamera durch fundierte Praxis vertraut sein. Die Teilnahme als Praktikant, Assistent oder in anderer Funktion an mindestens einer professionellen Spielfilm- oder Fernsehproduktion ist erwünscht. Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse in Filmgeschichte, Filmästhetik, filmtheoretischen Grundlagen sowieSpielfilmtechnologie.

    Bewerberinnen und Bewerber, die diese Voraussetzungen erfüllen und die Bewerbungsunterlagen rechtzeitig und vollständig einreichen, werden zur Aufnahmeprüfung zugelassen.