Studiengebühren sparen! Die Studiengebühren für das Masterstudium an der Hamburg Media School sind steuerlich abzugsfähig. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Studiengebühren der Hamburg Media School als Werbungskosten klassifiziert. Diese sind im Rahmen des steuerlichen Verlustvortrags von späteren Einkünften abziehbar. Bis zu einem Drittel der Studiengebühren sind so refinanzierbar.
Voraussetzung für die Refinanzierung ist, dass das Studium in einem hinreichend konkreten und objektiven feststellbaren „Zusammenhang mit späteren im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit steht", so das BMF in seinem Schreiben vom 04. November 2005. Die Studienrichtung sowie der verliehene Hochschulgrad des Erststudiums sind dabei irrelevant. Zu den abziehbaren Aufwendungen gehören neben den Studiengebühren zum Beispiel auch Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsort, Mehraufwendungen für Verpflegung, Mehraufwendungen wegen auswärtiger Unterbringung.
Beispiel: Sie beginnen Ihr Studium im Jahr 2009 an der Hamburg Media School und leisten die jährlichen Studiengebühren in den beiden Studienjahren. 2011 steigen Sie in einem Medienunternehmen ein, für das Sie sich auch aufgrund Ihres Masterstudiums qualifiziert haben. Die Studiengebühren können Sie nun 2011 und bei Bedarf in den folgenden Jahren, im Rahmen des Verlustvortrags von Ihren zu versteuernden Einkünften – Ihrem Gehalt – abziehen. So entsteht aufgrund des Studiums eine steuerliche Entlastung.
Für Fragen zur steuerlichen Behandlung der Studiengebühren und weiteren Finanzierungsfragen lohnt sich also eine professionelle Beratung z.B. durch einen Steuerberater.
Oder schicken Sie uns einfach eine Mail mit Ihrer Frage: info@hamburgmediaschool.com