Das Masterstudium an der Hamburg Media School dient der beruflichen Qualifizierung und wird vom Gesetzgeber demzufolge als berufliche Fortbildung anerkannt. Daraus ergibt sich eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Studiengebühren, die maßgeblich zu deren Refinanzierung beiträgt. Bis zu einem Drittel der Studiengebühren sind so refinanzierbar.
Die für das MBA Studium an der HMS anfallenden Studiengebühren, aber auch darüber hinaus anfallende Kosten, wie Fachbücher und -zeitschriften, Studienmaterial und Anfahrtskosten zum Studienort, sind als Werbungskosten im Rahmen der jährlichen Steuererklärung steuerlich abzugsfähig.
Beispiel
Sie
beginnen Ihr Studium im Jahr 2011 an der Hamburg Media School und
leisten die jährlichen Studiengebühren in den beiden Studienjahren. 2013
steigen Sie in einem Medienunternehmen ein, für das Sie sich auch
aufgrund Ihres Masterstudiums qualifiziert haben. Die Studiengebühren
können Sie nun 2013 und bei Bedarf in den folgenden Jahren im Rahmen des
Verlustvortrags von Ihren zu versteuernden Einkünften – Ihrem Gehalt –
abziehen. So entsteht aufgrund des Studiums eine steuerliche Entlastung.
Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung der Studiengebühren und
weiteren Finanzierungsfragen lohnt sich unbedingt eine professionelle Beratung
durch einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht, um
verbindliche Auskünfte zu erhalten.